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 | Vorstand |
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1. Vorsitzender
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Tino Aschenbrenner
Beruf: Steuerfachangestellter mit Spezialisierung auf Vereinsrecht Cheftrainer im Bundesleistungszentrum für Selbstverteidigung der IBDF in Wansleben Vereinsberater Freier Dozent für Vereinssteuerrecht Referent für Selbstverteidigung
Als 1. Vorsitzender des Vereins, führt Tino Aschenbrenner sämtliche Vereinsgeschäfte.
Der 1. Vorsitzende besitzt eine Einzelvertretungsvollmacht für den Verein und kann somit alle Rechtsgeschäfte alleinig ausführen.
Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!
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2. Vorsitzende
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Anke Kison
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte Trainerin im Bundesleistungszentrum für Selbstverteidigung der IBDF in Wansleben Referentin für Selbstverteidigung
Als 2. Vorsitzende des Vereins, vertritt sie den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.
Die 2. Vorsitzende besitzt eine Einzelvertretungsvollmacht für den Verein und kann somit alle Rechtsgeschäfte alleinig ausführen.
Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!
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Schatzmeisterin
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Peggy Rudloff
Beruf: Projektkoordinatorin & Ausbildungsmanagerin Inhaberin Dienstleistungsunternehmen
Als Schatzmeisterin ist Peggy Rudloff für die Finanzen des Vereins zuständig.
Die Schatzmeisterin besitzt eine Einzelvertretungsvollmacht für den Verein und kann somit alle Rechtsgeschäfte alleinig ausführen.
Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!
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Werbe-und Pressewart
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Egbert Otto
Beruf: Anti-Gewalt-Trainer Teamleader Team www.extremraeumung.de Dozent und Ausbilder für Selbstbehauptung und Selbstsichterheit, Deeskalation, Kommunikation & Körpersprache und Mediatorenausbilder
Als Werbe- und Pressewart des Vereins, hält Egbert Otto direkten Kontakt zu sämtlichen Medien. Er ist für die Publikation der Vereinstätigkeit zuständig. Des Weiteren ist er für das Design von Werbematerial sowie um dessen Verwaltung und Orderung zuständig.
Der Werbe- und Pressewart darf Rechtsgeschäfte in Bezug auf seine Tätigkeit ausüben.
Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!
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