Vorstand

1. Vorsitzender

Tino Aschenbrenner

Beruf:
Steuerfachangestellter mit Spezialisierung auf Vereinsrecht
Cheftrainer im Bundesleistungszentrum für Selbstverteidigung der IBDF in Wansleben
Vereinsberater
Freier Dozent für Vereinssteuerrecht
Referent für Selbstverteidigung



Als 1. Vorsitzender des Vereins, führt Tino Aschenbrenner sämtliche Vereinsgeschäfte.

Der 1. Vorsitzende besitzt eine Einzelvertretungsvollmacht für den Verein und kann somit alle Rechtsgeschäfte alleinig ausführen.

Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!

2. Vorsitzende

Anke Kison

Beruf:
Rechtsanwaltsfachangestellte
Trainerin im Bundesleistungszentrum für Selbstverteidigung der IBDF in Wansleben
Referentin für Selbstverteidigung


Als 2. Vorsitzende des Vereins, vertritt sie den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.

Die 2. Vorsitzende besitzt eine Einzelvertretungsvollmacht für den Verein und kann somit alle Rechtsgeschäfte alleinig ausführen.

Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!

Schatzmeisterin

Peggy Rudloff

Beruf:
Projektkoordinatorin & Ausbildungsmanagerin
Inhaberin Dienstleistungsunternehmen


Als Schatzmeisterin ist Peggy Rudloff für die Finanzen des Vereins zuständig.

Die Schatzmeisterin besitzt eine Einzelvertretungsvollmacht für den Verein und kann somit alle Rechtsgeschäfte alleinig ausführen.

Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!

Werbe-und Pressewart

Egbert Otto

Beruf:
Anti-Gewalt-Trainer
Teamleader Team
www.extremraeumung.de
Dozent und Ausbilder für Selbstbehauptung und Selbstsichterheit, Deeskalation, Kommunikation & Körpersprache und Mediatorenausbilder

Als Werbe- und Pressewart des Vereins, hält Egbert Otto direkten Kontakt zu sämtlichen Medien. Er ist für die Publikation der Vereinstätigkeit zuständig.
Des Weiteren ist er für das Design von Werbematerial sowie um dessen Verwaltung und Orderung zuständig.

Der Werbe- und Pressewart darf Rechtsgeschäfte in Bezug auf seine Tätigkeit ausüben.

Bei allen Rechtsgeschäften über 100 € ist ein Vereinsbeschluss notwendig!!!